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Häufig gestellte Fragen

FAQ - Vor der Anmietung

Wie kann ich mich über das JES-Wohnungsangebot erkundigen?

Wir stellen alle aktuell verfügbaren Wohnungen übersichtlich auf unserer Website online. Hier lesen Sie auch alle wichtigen Daten und eine Beschreibung der Wohnungen. Außerdem können Sie sich direkt online für Ihre Traumwohnung bewerben. Bitte besuchen Sie dafür Wohnungsangebote.

Ich habe eine Wohnung besichtigt und möchte diese anmieten, mit welchen Unterlagen bewerbe ich mich?

Schön, dass Sie sich in unserer Wohnung wohlfühlen! Wenn Sie sich als künftige Mieter bewerben möchten, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen: Das ausgefüllte Formular zur Selbstauskunft, Kopien Ihrer letzten drei Gehaltsnachweise und Ihres Personalausweises. Selbstverständlich behandeln wir alle Ihrer Daten absolut vertraulich.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, mit der Sie nachweisen können, dass Sie berechtigt sind, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Sie erhalten den Wohnberechtigungsschein auf Antrag von der Stadtverwaltung. Dafür dürfen Sie eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigen.

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis ist ein Dokument, in dem Sie sehen können, wie energie-effizient ein Gebäude ist. Daraus können Sie schließen, wie hoch Ihr Energieverbrauch und damit die Nebenkosten (Heizkosten) sein werden. Allerdings können wir Ihnen dazu in der Regel auch Verbrauchsdaten Ihrer Vormieter nennen.

Ist eine Anmietung als WG möglich?

Ja, unsere Wohnungen können Sie – wo die Voraussetzungen passen – gern auch als WG anmieten.

Warum muss ich bei der Anmietung einer Wohnung eine Kaution hinterlegen?

Leider kann es vorkommen, dass Mieter Schäden an der Wohnung verursachen. Damit der nächste Mieter auch wieder in ein schönes Zuhause einziehen kann, müssen diese Schäden natürlich repariert werden. Die Mietkaution gibt Ihnen und uns die Sicherheit, dass die Handwerker, welche diese Reparaturen durchführen, stressfrei und zeitnah bezahlt werden können. Wenn es nicht zu Schäden gekommen ist, zahlen wir Ihnen die Kaution natürlich nach Auszug zurück. Wir bemühen uns immer, einen fairen und transparenten Umgang mit Ihrer Kaution zu gewährleisten.

Ich bekomme Leistungen vom Job Center, Agentur für Arbeit etc. Kann ich mir die Wohnung leisten?

Keine Sorge, Sie wären bei uns nicht der einzige Mieter, der Leistungen vom Job Center oder der Agentur für Arbeit bekommt. Ob Sie sich die Wohnung auch leisten können, hängt natürlich von der jeweiligen Wohnung und Ihren Voraussetzungen ab. Gerne können Sie sich beim Jobcenter vorab erkundigen, wie groß Ihre Wohnung sein darf, damit die Kosten noch übernommen werden. Alles Weitere können wir im persönlichen Gespräch besprechen.

FAQ - Während der Mietszeit

Wie setzt sich meine Miete zusammen und wann ist dieser zur Zahlung fällig?

Ihre so genannte „Warmmiete“ setzt sich zusammen aus der Grundmiete der Wohnung, den Betriebskosten (also den Wohnnebenkosten) und ggf. den Heizkosten. Der Betrag und die Details werden natürlich auch im Mietvertrag festgehalten. Fällig ist Ihre Miete immer zum 3. Werktag eines Monats.

Ich habe eine Mahnung erhalten und habe Fragen dazu, an wen wende ich mich?

Bitte melden Sie sich in solchen Fällen am besten direkt telefonisch unter 0231-22 6 99 50, oder per Mail unter info@schmitt-domizil.de – gemeinsam klären wir den Sachverhalt!

Wie melde ich einen Schaden in meiner Wohnung?

Keine Sorge, das kann passieren. Bitte melden Sie sich in solchen Fällen am besten direkt telefonisch unter 0231-22 6 99 50, oder per Mail unter info@schmitt-domizil.de!

Ich möchte Renovierungsarbeiten vornehmen, welche Arbeiten muss ich mit meinem Vermieter absprechen?

Die sogenannten Schönheitsreparaturen dürfen Sie ohne unsere vorherige Zustimmung durchführen. Dazu zählt zum Beispiel das Streichen Ihrer Wände. Aber größere Maßnahmen wie Grundrissänderung, Durchbruch in der Wand, Sanierung von Badezimmern oder ähnliches ist nur mit einer schriftlichen Zustimmung durch uns möglich. Im Zweifel fragen Sie am besten bitte immer vorab bei uns nach. Sie erreichen uns unter 0231-22 6 99 50, oder per Mail unter info@schmitt-domizil.de. 

Sind Haustiere in der Wohnung erlaubt?

Grundsätzlich gilt: Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen oder Katzen sind im normalen Umfang (normale Tieranzahl) ohne vorherige Zustimmung erlaubt. Wenn Sie einen Hund halten möchten oder ein exotisches/gefährliches Tier, sprechen Sie uns bitte an. In solchen Fällen ist eine Zustimmung erforderlich.

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung und wie erhalte ich diese?

Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein Dokument, dass Sie beim Einwohnermeldeamt benötigen, um sich anzumelden. Sie bestätigt, dass Sie in eine Wohnung ein- oder ausgezogen sind und nun an einem anderen Ort wohnen. Diese Bescheinigung erhalten Sie von uns. Wenn Sie eine Wohnungsgeberbestätigung benötigen, sprechen Sie uns bitte an.

Wie trenne ich meinen Müll richtig?

Grundsätzlich gibt es regulär die Wertstofftonne („gelbe Tonne“), die Restmülltonne („schwarze Tonne“), die Biotonne und zusätzlich an öffentlichen Stellen Container für Recycling-Abfälle wie Papier und Glas. Außerdem können Sie Elektroschrott und Sperrmüll von der Stadt abholen lassen oder am Wertstoffhof entsorgen. Welche Abfälle in welche Tonne gehören, erfahren Sie auf der Website der Stadt.

Wie heize und lüfte ich richtig?

Richtiges Heizen und Lüften schont die Umwelt und Ihren Geldbeutel. Außerdem verbessert es das Raumklima in Ihrer Wohnung und verhindert Schimmelbildung. Das Gesundheitsministerium empfiehlt mehrfach tägliches Stoßlüften – also die Fenster nicht lange zu kippen, sondern kurz komplett zu öffnen. Im Sommer werden bis zu 30 Minuten empfohlen, im Winter 5-10 Minuten bei heruntergedrehter Heizung. Dabei sollten Sie nicht nur ein Fenster öffnen, sondern möglichst mindestens 2 Fenster gegenüber. Sind Sie tagsüber lange außer Haus, empfiehlt es sich außerdem, die Heizung auf eine niedrigere Stufe zu stellen.

Darf ich auf meinem Balkon grillen?

Es ist nicht grundsätzlich verboten, auf dem Balkon zu grillen. Allerdings sollten Sie darauf achten, keine anderen Mieter zu belästigen, etwa durch Rauchgeruch – oder gar zu gefährden durch offenes Feuer. Deshalb bietet sich für gelegentliches Grillen auf dem Balkon ein Elektrogrill an.

Welche Versicherungen sollte ich abschließen?

Empfehlenswert für jeden Mieter sind eine Haftpflicht- und eine Hausratversicherung. Bei der Haftpflichtversicherung sollten Sie darauf achten, dass diese auch Mietsachschäden übernimmt. Mit diesen beiden Versicherungen sind Sie dann im Schadensfall finanziell besser abgesichert. 

Gibt es generelle Ruhezeiten?

Grundsätzlich denken wir, dass Rücksichtnahme auf Ihre Nachbarn und gesunder Menschenverstand uns bei den Ruhezeiten schon weit bringen. Handeln Sie so, wie Sie auch selbst behandelt werden möchten. Wenn Sie laute Tätigkeiten planen, sollten Sie außerdem die gesetzlichen Ruhezeiten kennen. Das betrifft beispielsweise Lärm durch Heimwerken, Geräusche durch Musizieren und Feiern oder private Treffen. Unbedingt zu beachten sind die Hausordnung sowie die gesetzliche Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. Eine Mittagsruhe ist in Dortmund gesetzlich nicht vorgeschrieben. Weiterhin gilt ein Ruhegebot an Sonn- und Feiertagen. Kinderlachen und Spielgeräusche oder das Weinen von Babys sind von solchen Regeln ausgenommen.

Was passiert bei einer Wohnungsübergabe?

Wenn Sie in eine Wohnung ein- oder ausziehen, ist grundsätzlich ein Ansprechpartner von JES vor Ort. Gemeinsam gehen wir durch die Wohnung und fertigen ein übersichtliches Protokoll über den Zustand der Wohnung an. Dieses können Sie sich danach durchlesen und unterzeichnen. Außerdem werden dabei die Schlüssel für die Wohnung übergeben und dies quittiert. Jetzt heißt es: Willkommen im neuen Zuhause oder alles Gute für Ihren weiteren Weg!

FAQ - Bei Auszug

Wann wird meine Kaution ausgezahlt?

Grundsätzlich haben Vermieter bis zu 6 Monate Zeit, um den Vorgang zu prüfen und Ihre Kaution auszuzahlen. Wir bemühen uns aber um eine möglichst schnelle Prüfung und Rückzahlung.

Ich wohne in einer WG und möchte kündigen, worauf muss ich achten?

Wenn Sie in einer WG wohnen und ausziehen möchten, müssen alle Vertragspartner aus dem Mietvertrag gemeinsam kündigen, Einzelkündigungen sind dann unzulässig. Möchte der Rest der WG in der Wohnung bleiben, können wir dann einen neuen Mietvertrag besprechen.

Wie kündige ich meine Wohnung richtig/rechtskräftig?

Bitte senden Sie uns die Kündigung für Ihre Wohnung schriftlich zu oder übergeben Sie uns persönlich. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats ausgesprochen werden. Alle Personen, die den Mietvertrag unterzeichnet haben, müssen auch die Kündigung unterschreiben.

Was passiert bei einer Abnahmevorbesprechung, Wohnungsabnahme?

Damit die Wohnungsübergabe für Sie stressfrei und planbar abläuft, führen wir vor Ihrem Auszug gemeinsam eine Abnahmevorbesprechung durch. Dabei gehen wir durch die Wohnung und klären, in welchem Zustand diese an uns zu übergeben ist. So wissen Sie genau, was auf Sie zukommt oder ob vielleicht schon alles passt. Bei der Wohnungsabnahme wird dann alles Besprochene überprüft, ein Protokoll für Sie und uns angefertigt und Sie übergeben uns die Schlüssel.

Die Julius Ewald Schmitt GmbH und Co.KG ist einer der großen privaten Vermieter Dortmunds mit rund 120-jähriger Tradition. Als Wohnungsunternehmen und als Familienunternehmen sind wir uns unserer Verantwortung bewusst: Wir geben Menschen in Dortmund ein Zuhause mit Wohlfühl-Charakter.

© Julius Ewald Schmitt 2024    |    Design by Herr und Frau Hasch
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